Businessmen and their customer are negotiating a trade agreement. © boonchok / Fotolia


Unternehmensbewertung

Als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter bewerten wir neben Arzt- und Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen, weiteren medizinischen Fachpraxen sowie Medizinischen Versorgungszentren auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche durch ihre Inhaber geprägt sind. 

Die Gründe für die Erstellung eines Gutachtens zur Unternehmensbewertung entsprechen im Allgemeinen denen einer Praxisbewertung, vgl. hierzu Standpunkt des b.v.s zu Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diesen Standpunkt können Sie auf der Seite des b.v.s downloaden. Im Bereich der Unternehmensbewertung arbeiten wir auch eng mit Kollegen aus dem Bereich der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zusammen.

Wie bei der Erstellung eines Praxisgutachtens, haben Sie auch bei KMU zwei Möglichkeiten für die Unternehmensbewertung:


Unternehmensbewertung als Testat

Die Erstellung eines Testats erfolgt zunächst durch die Beschreibung der Praxis bzw. der medizinischen Einrichtung und anschließend wird der Praxiswert auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen überschlägig berechnet. Ein Testat kann als schriftliche Kurzstellungnahme bezeichnet werden. Die Begutachtung mittels Testat kann allerdings nur bei relativ kleinen und ertragsschwachen Unternehmen zum Zuge kommen.

Unternehmensbewertung als Gutachten

Ein Gutachten bedarf höchster Genauigkeit und Sorgfalt. Es beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der Praxis bzw. der medizinischen Einrichtung und einige ausführliche Analysen und Berechnungen. Dieses objektiv erstellte Gutachten bietet Ihnen eine neutrale Basis in wichtigen Entscheidungssituationen.  

Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sie können uns gerne anrufen oder unser Kontaktformular nutzen!

Gründe

  • Unternehmensabgabe / -übergabe (insgesamt oder von Geschäftsanteilen)
  • Gründung von Kooperationen
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs in vor- oder außergerichtlichen Verfahren
  • Verkehrswertermittlungen
  • Anteilsberechnungen
  • Gestaltung der Erbfolge (z.B. Praxisübergabe im Familienverbund)
  • Erbauseinandersetzungen
  • Bewertung des Sachanlagevermögens im Rahmen von Insolvenzen im Auftrag von Gerichten, Banken und Insolvenzverwaltern insbesondere bei der Bewertung von Kliniken und Großpraxen
  • Gründung und Auflösung von Kooperationen bei größeren Gemeinschaften
  • Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen mit Vermögensstatus sowie Berechnungen der latenten Steuerlast
Diese Webseite verwendet Cookies sehr eingeschränkt und ausschliesslich um alle Funktionen voll nutzbar zu machen. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten hierzu unseren Datenschutzerklärungen.