Businessmen and their customer are negotiating a trade agreement. © boonchok / Fotolia
Als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter bewerten wir neben Arzt- und Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen, weiteren medizinischen Fachpraxen sowie Medizinischen Versorgungszentren auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche durch ihre Inhaber geprägt sind.
Die Gründe für die Erstellung eines Gutachtens zur Unternehmensbewertung entsprechen im Allgemeinen denen einer Praxisbewertung, vgl. hierzu Standpunkt des b.v.s zu Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diesen Standpunkt können Sie auf der Seite des b.v.s downloaden. Im Bereich der Unternehmensbewertung arbeiten wir auch eng mit Kollegen aus dem Bereich der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zusammen.
Wie bei der Erstellung eines Praxisgutachtens, haben Sie auch bei KMU zwei Möglichkeiten für die Unternehmensbewertung:
Die Erstellung eines Testats erfolgt zunächst durch die Beschreibung der Praxis bzw. der medizinischen Einrichtung und anschließend wird der Praxiswert auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen überschlägig berechnet. Ein Testat kann als schriftliche Kurzstellungnahme bezeichnet werden. Die Begutachtung mittels Testat kann allerdings nur bei relativ kleinen und ertragsschwachen Unternehmen zum Zuge kommen.
Ein Gutachten bedarf höchster Genauigkeit und Sorgfalt. Es beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der Praxis bzw. der medizinischen Einrichtung und einige ausführliche Analysen und Berechnungen. Dieses objektiv erstellte Gutachten bietet Ihnen eine neutrale Basis in wichtigen Entscheidungssituationen.
Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sie können uns gerne anrufen oder unser Kontaktformular nutzen!