Business handshake in the office © sebra / Fotolia
Ein Betriebsunterbrechungsschaden wird als die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Geschäftstätigkeit bezeichnet, womit Umsatzeinbußen einhergehen. Dies können Schäden aufgrund von Unfällen oder auch Elementarschäden (z.B. Brand, Leitungswasser, Vandalismus, etc.) sein.
Wir als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger untersuchen die Auswirkungen des Ereignisses objektiv und kalkulieren mögliche Folgeschäden.
Ein solches Testat oder Gutachten können im Auftrag des geschädigten Unternehmens, des Versicherers oder als Schiedsgutachten erstellt werden.
Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sie können uns gerne anrufen oder unser Kontaktformular nutzen!