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PRAXIS- und MVZ-BEWERTUNG

In einer Zeit, in der die Kooperationsbereitschaft stark zunimmt, gerät der Bereich der Praxis- und Unternehmensbewertung zunehmend in den Fokus, sei es zum einen bei der Aufnahme von Gesellschaftern, oder zum anderen beim Ausscheiden aus Gesellschaften. Das Thema Praxis- und Unternehmensbewertung spielt eine immer wichtigere Rolle, da finanzielle Interessenausgleiche auf neutraler Basis durchgeführt werden müssen und die Praxis- und Unternehmenswertermittlung transparent und verständlich für die Adressaten der Bewertung darzustellen ist.

Zu unseren Mandanten bzw. Auftraggebern für die Erstellung eines Gutachtens zur Praxisbewertung zählen:

  • Ärzte / Zahnärzte / Tierärzte
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Kliniken / Krankenhäuser
  • Medizinische Labors
  • Zahntechnische Labors
  • Unternehmen
  • Physiotherapeutische Praxen und Unternehmungen
  • Banken bei Finanzierungsentscheidungen
  • Banken und Steuerberatungsgesellschaften durch Abonnierung unserer Researchdaten
  • Insolvenzverwalter
  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Gerichte

Im forensischen Bereich der Gutachtenerstellung können wir auf die durch unsere Gutachtenerstattung ergangenen Urteile verweisen, insbesondere auf das richtungsweisende Urteil des BGH von 09.02.2011, XII ZR 40/09 (vgl. hierzu unsere Seite Downloads). Das Urteil basiert auf dem Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Kfm. Frank Boos, welchem sich in der Vorinstanz das OLG Hamm in seinem Urteil vom 15.01.2009 – 1 UF 119/07 ohne Änderung des Gutachtenergebnisses angeschlossen hat.

Das modifizierte Ertragswertverfahren ist bei Bewertungen von Arzt- und Zahnarztpraxen (sowie weiterer Freiberuflerpraxen) anzuwenden: „Dem Senat erscheint diese Methode als nachvollziehbar, widerspruchsfrei, angemessen und deshalb geeignet. Er hat sie daher, den Ausführungen des Sachverständigen folgend, seiner Berechnung zugrunde gelegt.“

Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten, Ihre Praxis oder Ihre medizinische Einrichtung zu bewerten:

Praxisbewertung als Testat

Die Erstellung eines Testats erfolgt zunächst durch die Beschreibung der Praxis bzw. der medizinischen Einrichtung und anschließend wird der Praxiswert auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen überschlägig berechnet. Ein Testat kann als schriftliche Kurzstellungnahme bezeichnet werden.

Praxisbewertung als Gutachten

Ein Gutachten bedarf höchster Genauigkeit und Sorgfalt. Es beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der Praxis bzw. der medizinischen Einrichtung und einige ausführliche Analysen und Berechnungen. Dieses objektiv erstellte Gutachten bietet Ihnen eine neutrale Basis in wichtigen Entscheidungssituationen.  

Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sie können uns gerne anrufen oder unser Kontaktformular nutzen!

ANLÄSSE

  • Praxisabgabe / -übergabe
  • Gründung von Kooperationen
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs in vor- oder außergerichtlichen Verfahren
  • Verkehrswertermittlungen
  • Anteilsberechnungen
  • Gestaltung der Erbfolge (z.B. Praxisübergabe im Familienverbund)
  • Erbauseinandersetzungen
  • Bewertung des Sachanlagevermögens im Rahmen von Insolvenzen im Auftrag von Gerichten, Banken und Insolvenzverwaltern insbesondere bei der Bewertung von Kliniken und Großpraxen
  • Gründung und Auflösung von Kooperationen bei größeren Gemeinschaften
  • Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen mit Vermögensstatus sowie Berechnungen der latenten Steuerlast
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